HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Muss ich die Statutenänderung bei der Urkundsperson machen lassen, die die Firmengründung gemacht hat?
Nein, dazu besteht keine Pflicht. Sie können die Statutenänderung bei einer beliebigen Urkundsperson durchführen lassen.
Bedarf die Änderungen des Geschäftsführers, Gesellschafters oder des Verwaltungsrates auch einer Statutenänderung?
Nein, der Geschäftsführer, die Gesellschafter bzw. der Verwaltungsrat sind nicht statutarisch festgelegt. Somit müssen für eine solche Änderung auch nicht die Statuten angepasst werden.
Benötige ich für die Statutenänderung die ursprünglichen Statuten?
Dies ist zwar von Vorteil – aber nicht unbedingt notwendig. Sollten die alten Statuten nicht mehr auffindbar sein, so kann sich die Gesellschaft mittels einer "allgemeinen Statutenrevision" ganz neue Statuten geben.
Was kann ich machen, wenn die ursprüngliche Urkundsperson die Statuten nicht rausgeben möchte?
Grundsätzlich können Sie ihn nicht dazu zwingen, die Statuten
in elektronischer Form herauszugeben. Es besteht aber die Möglichkeit mittels einer generellen Statutenrevision der Gesellschaft neue Statuten zu geben. Somit braucht man die alten Statuten dann nicht mehr.